Coronavirus und Pflege.
Fragen und Antworten.
Corona und die häusliche 24-Stunden-Betreuung: Das sollten Sie wissen.
Unsere 24-Stunden-Betreuung wird von engagierten und hilfsbereiten Betreuungskräften aus der europäischen Union verrichtet. Dabei wird nicht nur Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied oder der von Ihnen unterstützten Person Hilfe im Alltag und dauerhafte Gesellschaft geboten, sondern auch die vertraute Umgebung erhalten, in der die Person schon immer gelebt hat. Wie sieht es jedoch in den aktuellen Zeiten von Corona, Reisebeschränkungen und Infektionsrisiken aus? Hier klären wir Sie über alles Wissenswerte zur 24-Stunden-Betreuung während der Corona-Pandemie auf.
Aufgrund von Corona gelten in Deutschland und vielen anderen Länder strenge Regeln bezüglich Ein- und Ausreise sowie Quarantäne- und Testpflichten. Darüber Hinaus gibt es einige Regeln, die bei der Betreuung zu Hause zu beachten sind.
Um die Unterstützung für betreuungsbedürftigen Personen trotz Corona gewährleisten zu können, wurden Ausnahmen für die 24-Stunden-Betreuung geschaffen. So ist die Einreise für Pflege- und Betreuungskräfte aus der EU gestattet, solange sie nachweisen können, dass die Einreise genau zu diesem Zweck erfolgt. Gerne informieren wir Sie auch per Telefon über die aktuellen Maßnahmen, die wir bezüglich unserer Pflegekräfte und Corona treffen.
Auch in Zeiten von Corona können wir Ihnen und Ihren Pflegepersonen die 24-Stunden-Betreuung anbieten. Gern vermitteln wir Ihnen eine passende Betreuungskraft für Ihre zu pflegenden Person und schaffen dabei gleichzeitig auch während Corona einen sicheren und vertrauten Ort: Die eigenen vier Wände.
Auch die Kräfte haben Angst vor Corona, weshalb die Suche nach einer Kraft zusätzlich erschwert wird. Und weil die Sensibilisierung bei vielen nicht da ist und der empfohlene PCR-Test nicht immer einfach zu erwerben ist, sollte eine beidseitige Sensibilisierung gegeben sein.
Die Bundesregierung geht auf die essentielle Notwendigkeit ein, die die Betreuungskraft in der Betreuung Zuhause für den Erhalt des Gesundheitswesens darstellen und schafft für diese entsprechende Ausnahmeregelungen bzgl. der Arbeit in Deutschland.
Laut RKI gilt grundsätzlich nach der Einreise aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht, die in der Regel 10 Tage umfasst. Eine Quarantäne kann zum einen durch ein negatives Testergebnis vorzeitig nach fünf Tagen beendet werden. Eine Quarantäne kann zum anderen gänzlich vermieden werden, wenn die Fachkraft 48 Stunden vor oder direkt nach der Einreise negativ getestet wurde. Da je nach Bundesland jedoch abweichende Regeln gelten können, sollte jeweils geprüft werden, was das jeweils zuständige Gesundheitsamt vorschreibt.
Unsere Betreuungskräfte werden direkt vor Ihrer Reise nach Deutschland auf Corona getestet. Während dieser Zeit erfolgen die Anreisen weitestgehend ausschließlich per Personalfahrer direkt an die Betreuungsstellen. Um die Kontaktintensität während der Reise so minimal wie möglich zu gestalten. In vielen Bundesländern müssen unsere vermittelten Betreuungskräfte sich nicht in Quarantäne begeben, sofern das PCR-Testergebnis negativ ist. Bei diesen Personen handelt es sich um systemrelevante Kräfte, deren Tätigkeit für den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens unvermeidlich ist.
Vor Ort sollte dennoch immer die AHA+L (Abstand halten, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften) Regeln eingehalten werden. Abstand halten, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften
AHA+L-Regel

Abstand halten

Hygiene-Regeln einhalten

Alltagsmaske tragen

Lüften
Natürlich sind während der 24-Stunden-Betreuung in Zeiten von Corona wann immer möglich besondere Verhaltensregeln einzuhalten, egal, ob die zu betreuende Person zur Risikogruppe gehört oder nicht. Eine Infektion sollte unbedingt vermieden werden – grundsätzlich hilft die Einhaltung der AHA+L (Abstand halten, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften) Regeln – und detaillierter die hier gelisteten Maßnahmen, um alle Beteiligten und Angehörige vor dem Virus zu schützen:
- Gründliches und regelmäßiges Händewaschen:
- Hände unter fließendes Wasser halten.
- Hände gründlich und überall (z. B. auch zwischen den Fingern) mit Seife einreiben.
- Das Einseifen sollte mindestens 20 Sekunden dauern. Als Hilfestellung kann hier das Lied “Happy Birthday” gesummt oder im Kopf gesungen werden.
- Seife unter fließendem Wasser abspülen.
- Hände in einem sauberen Handtuch abtrocknen.
- Vermeiden, mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
- Wunden mit einem Pflaster oder Verband schützen.
- An jedem Tag sollte regelmäßig gelüftet werden. Wenn die Temperaturen und Umstände es zulassen, gern auch den ganzen Tag.
- Niesen und husten immer in die Armbeuge und dabei von anderen Personen wegdrehen.
- Wann immer möglich mindestens 1,5 Meter Abstand zur anderen Person halten.
- Nicht notwendigen Körperkontakt vermeiden.
- Bei nötigem Körperkontakt (z. B. beim Waschen) Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Bestenfalls auch auch außerhalb der direkten Betreuung Handschuhe und Mundschutz tragen.
- Kontakte zu Dritten auf ein Minimum reduzieren. Wenn persönlicher Kontakt zu Dritten innerhalb oder außerhalb der Wohnung stattfindet, sollte dabei dauerhaft ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander gewahrt werden.
- Das Haus sollte nur aus dringend notwendigen Gründen verlassen werden.
- Einkäufe sollten möglichst kontaktlos und idealerweise mit der Hilfe einer dritten Person erfolgen.
- In der Öffentlichkeit sollten die jeweils aktuell geltenden Regelung wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des Abstandes unbedingt eingehalten werden.
- Bitte denken Sie daran: Menschenansammlungen sind möglichst zu vermeiden.
Sollten trotz allem Corona-Symptome auftreten, gilt es, sich selbst und die andere Person bestmöglich zu schützen und schnellstmöglich abzuklären, ob es sich tatsächlich um Corona oder doch nur eine harmlose Erkältung handelt.
Abstand halten:

Zeigen sich Symptome bei der Betreuungskraft, sollten auch sie das Haus nicht mehr verlassen und die Betreuung schnellstmöglich einstellen. Die Fachkraft sollte sich zudem nur noch räumlich getrennt von der zu betreuenden Person aufhalten.
Hilfe konsultieren:

Nein, die Betreuungskosten sind grundsätzlich unverändert, andere Aussagen sind nur Versuche, mit höheren Erträgen, Gewinn aus der Krise zu erzielen. Allerdings kommen durch die gesetzlichen Auflagen, wie beispielsweise Testverpflichtungen oder Reisebeschränkungen tatsächlich höhere Nebenkosten hinzu. Details nennen wir Ihnen gerne entsprechend der aktuellen Vorgabenregelung.